Beratung für Flüchtlinge

Sozial- und Rechtsberatung umfasst für uns mehr als das Führen von bloßen Beratungsgesprächen.

Seit Oktober 2011 ist der Diakonie Flüchtlingsdienst Teil der ARGE Rechtsberatung, die österreichweit im Auftrag der Republik Rechtsberatung im asylrechtlichen und fremdenpolizeilichen Verfahren anbietet.

Unsere Rechtsberatungsstellen übersetzen und erklären Asylsuchenden die Bescheide, die sie von Behörden erhalten und unterstützen sie beim Verfassen von Rechtsmitteln.

Wir legen Wert darauf, dass die Entscheidung über weitere Schritte immer dem/der KlientIn überlassen bleibt.

Wir informieren so rasch wie möglich davon, wie wir die rechtlichen Chancen beurteilen.

Fallweise vertreten wir unsere KlientInnen auch beim Bundesasylamt oder bei Verhandlungen vor dem Asylgerichtshof.

Auch die Schubhaft darf aus menschenrechtlicher Sicht nicht aus unserem Blickfeld verschwinden. Über viele Jahre war die Betreuung von Schubhäftlingen eine zentrale Aufgabe des Diakonie Flüchtlingsdienstes.

Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses mit den karitativen Organisationen, bleibt der Beistand für Schutzbedürftige in Haft eine menschenrechtliche Verpflichtung unserer Beratung.

In der Sozialberatung unterstützen wir unsere KlientInnenbei der Lösung zahlreicher Probleme des Alltags. Mit den KlientInnen werden gemeinsame Strategien erarbeitet, die ihre Handlungsfähigkeit erweitern, Orientierung in einer fremden Gesellschaft geben und eigene Potentiale und Stärken fördern.

 

Beratung