Zielgruppe der Integrationsmaßnahmen


Zur Zielgruppe der Integrationseinrichtungen zählen ausschließlich asylberechtigte Personen, die über einen aufrechten Anspruch auf Sozialhilfeleistungen verfügen.

Von der Zielgruppe ausgenommen sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und psychisch kranke Flüchtlinge, da diese Personengruppen einer spezifischen Form der Betreuung bedürfen, die mit den vorhandenen Ressourcen nicht geleistet werden kann.

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