
Staatenlosigkeit in Österreich - Staatenlosigkeits-Index
Österreich hat sich völkerrechtlich verpflichtet, ein spezialisiertes Verfahren einzuführen, um staatenlose Personen zu identizifieren und zu schützen. Dazu gehört auch eine Definition im österreichischen Recht, wer eine staatenlose Person ist. Bereits 2011 hat Österreich auf internationaler Ebene seine Bereitschaft erklärt, diese Mängel zu verbessern. Bisher ist dazu nichts geschehen.
Die zentralen Forderungen aus dem Lagebericht lauten daher:
- Einführung einer einheitlichen gesetzlichen Definition von Staatenlosen im Einklang mit der Staatenlosen-Konvention
- Schaffung eines Verfahrens zur Feststellung der Staatenlosigkeit
- Lücken im Staatsbürgerschaftsgesetzt schließen, um Rechte von Staatenlosen besser zu schützen und die österreichische Rechtslage in Einklang mit der Konvention zu bringen.
Staatenlose Kinder
Die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, dass Kinder nicht von Staatenlosigkeit betroffen sind. In Österreich können jedoch auch Kinder ohne Staatsangehörigkeit aufwachsen. Entweder, weil sie die Staatenlosigkeit von ihren Eltern geerbt haben oder weil sie Opfer von Gesetzeslücken oder von widersprüchlichen Staatsbürgerschaftsgesetzen wurden.
Nach der derzeitigen Rechtslage können sie erst im Alter zwischen 18 und 20 Jahren die österreichische Staatsangehörigkeit erwerben.
Bis dahin sind Kinder von allen an die Staatsangehörigkeit geknüpften Rechte ausgeschlossen.