
Seit über 30 Jahren werden asylsuchende Menschen vom Diakonie Flüchtlingsdienst beraten und vor Gericht vertreten. Für unzählige Frauen* auf der Flucht haben die RechtsberaterInnen den Unterschied gemacht zwischen Recht und Unrecht, zwischen Sicherheit und Gefährdung, zwischen ungerechtfertigter Haft und einem Leben in Selbstbestimmung und Freiheit.
Der Diakonie Flüchtlingsdienst steht kompromisslos und parteilich an der Seite von geflüchteten Menschen in Österreich. Allein im Jahr 2019 haben wir 16.700 KlientInnen im Asylverfahren begleitet.
Unabhängige Rechtsberatung für geflüchtete Frauen* ist in Gefahr!
Mit 1. Jänner 2021 übernimmt die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), die de facto eine GmbH des Innenministeriums ist, die Rechtsvertretung für Asylsuchende im Beschwerdeverfahren. Für Frauen* wächst damit das Risiko, dass rechtswidrige Entscheidungen aus erster Instanz (Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl) nicht mehr angefochten werden. Und das bei einer Fehlerquote von 45 Prozent! Die BBU ist eine Blackbox, die den Blick und die Kontrolle der Öffentlichkeit ausschließt! Außerdem deckt die BBU nur einen Teil jener Rechtsberatung ab, die der Diakonie Flüchtlingsdienst bislang geleistet hat und weiterhin leisten wird. Die Rechtssicherheit von Frauen* wird durch diese Einschnitte besonders bedroht!
Das Frauen*Volksbegehren und der Diakonie Flüchtlingsdienst machen in einer gemeinsamen Initiative auf dieses Problem aufmerksam.
Geschichten starker Frauen*
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Rechtsberatungs-Hilfsfonds
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