Aktuelle Regelung für Spenden ab dem 01.01.2017
Seit 01.01. 2017 gilt eine gesetzliche Neuregelung. Alle Spenden von Privatpersonen, die wir ab dem 01. 01. 2017 erhalten, können nur dann als Sonderausgabe abgesetzt werden, wenn wir diese an das Finanzamt gemeldet haben.Damit eine eindeutige Zuordnung beim Finanzamt erfolgen kann, benötigen wir dazu Ihren Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) sowie das genaue Geburtsdatum. Alle Spenderinnen und Spender werden diesbezüglich von uns im Laufe des Jahres wiederholt informiert.
Spenden von Unternehmen, die als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Ich möchte meine Spenden auch in Zukunft absetzen. Was muss ich tun?
Damit Sie Ihre Spenden auch künftig absetzen können, melden Sie uns bitte alle notwendigen Daten.
Diese sind:
- Vor- und Nachname. Sie müssen exakt wie auf dem Meldezettel lauten.
- Vollständiges Geburtsdatum.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie Sie Ihre Daten bekanntgeben müssen. Sie können uns über folgende Wege informieren:
- per Post: Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmBH | Steinergasse 3/12 | 1170 Wien
- per E-Mail: info@diakonie.at
- per Telefon: 01/402 67 54-1109
- per Fax 01/ 402 67 54-16
Sind meine Daten sicher?
Ja, Ihre Angaben sind sicher. Denn alle Daten werden von uns in verschlüsselter Form übermittelt. Die Daten dürfen selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wie erfahre ich, welche Spenden dem Finanzamt gemeldet wurden?
Darüber hinaus erhalten alle Spenderinnen und Spender von uns weiterhin eine Spendenbestätigung. Der Versandtermin ist Anfang Februar für alle Spenden vom vorherigen Kalenderjahr. In dieser Bestätigung sind alle Daten zur Kontrolle angeführt.
Was kann ich tun, wenn eine falsche Summe gemeldet wurde?
Im Falle einer unvollständigen Meldung nehmen Sie bitte so rasch wie möglich Kontakt zu unserem Spendenservice auf. Wir führen dann unverzüglich eine Korrektur durch und übermitteln dem Finanzamt eine neue Meldung.
Wir haben ein gemeinsames Konto und erhalten Zusendungen als Ehepaar oder Familie. Können Familien ans Finanzamt gemeldet werden?
Nein, es können nur Einzelpersonen ans Finanzamt gemeldet werden. Jede Spende muss daher einer Person zugeordnet sein. Wenn Sie Zusendungen als Familie erhalten, informieren Sie uns bitte, welche Person den Steuerbonus künftig nutzen möchte.
Was muss ich tun, wenn ich keine Übermittlung möchte?
Muss ich mein Geburtsdatum bei jeder Spende bekannt geben?
Nein. Eine einmalige Bekanntgabe ist ausreichend. Wir informieren alle unsere Spenderinnen und Spender im Laufe des Jahres, welche Daten bereits vorhanden sind und welche Informationen wir noch benötigen.
Regelung für Spenden bis 31.12.2016
Sie können Ihre Spenden unter der Registrierungsnummer 1108 bei der Arbeitnehmerveranlagung unter dem Punkt „Sonderzahlung / Spenden an mildtätige Organisationen“ geltend machen.
Mitte Februar erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbestätigung für alle Ihre Spenden des Vorjahres. Im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt können Bankbelege (z.B. Erlagscheine, Kontoauszug) rückwirkend bis zu sieben Jahren verlangt werden. Bitte bewahren Sie daher alle Bankbelege auf.
ACHTUNG: Für alle Spenden bis 31.12.2016 gilt noch die alte Regelung. Sie müssen nach wie vor selbst beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.