Auszüge aus Bescheiden des BFA zu Asylverfahren
Aus dem Vorwort der Informationsbroschüre „Asylverfahren in Österreich“ des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA):
„Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit braucht es sehr gut ausgebildete verfahrensführende Referentinnen und Referenten mit breitem fachlichem Wissen sowie Fein- und Fingerspitzengefühl. Deshalb wird gemäß dem Grundsatz der individuellen Verfahrensführung jeder Fall von einem Referenten einzeln geprüft – eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, bei der die Entscheidung über einen Asylantrag gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung aller vorliegenden Tatsachen und eingebrachten Anliegen objektiv getroffen wird.“
In unserer Arbeit als RechtsberaterInnen haben wir tagtäglich mit dutzenden Bescheiden des BFA zu tun. Leider müssen wir und andere Organisationen feststellen, dass das vom BFA festgeschriebene breite, fachliche Wissen, das Fein- und Fingerspitzengefühl sowie die Berücksichtigung aller vorliegenden Tatsachen und eingebrachten Anliegen, um am Ende eine objektive Entscheidung zu treffen, nicht immer zur Anwendung kommen.
Briefe und Dokumente werden als Fälschungen eingestuft, Aussagen wird oft nicht geglaubt
Ganz im Gegenteil: Briefe und Dokumente werden als Fälschungen eingestuft, Aussagen wird oft nicht geglaubt, bei Übersetzungen treten schwere Fehler auf oder es werden relevante Informationen ausgelassen.
Ein Beispiel: der Sonntag wird zu einem Montag oder Dienstag.
Auch Tatsachen werden verdreht oder beschwichtigt. Beispiele: die Entführung der Schulklasse wird zum „Schulausflug“; Morde an Familienmitglieder werden zu „bedauerlichen Todesfällen“.
Rechtsstaatlich problematisches Vorgehen
Im Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwaltskammer 2017 ist von "rechtsstaatlich problematischen Vorgehen" die Rede und dass z.B. an der BFA-Regionaldirektion Wr. Neustadt das Recht auf Parteiengehör "bewusst verletzt wurde". Die Behörde wäre sich völlig im Klaren hierüber gewesen; dennoch unterließ sie das rechtlich gebotene Handeln.
Unsere Rechtsberaterinnen und Rechtsberater analysieren Auszüge aus negativen Asylentscheidungen mit fragwürdigen und rechtswidrigen Begründungen.
Die Auszüge aus Bescheiden wurden uns von Wolfgang Salm zur Verfügung gestellt, es handelt sich nicht um Bescheide unserer KlientInnen.
Die folgenden Auszüge aus Bescheiden des BFA sollen einen Einblick in das unsachliche, zynische und mit Vorurteilen behaftete Vorgehen von ReferentInnen des BFA geben.
Mehr Textperlen unter http://www.fairness-asyl.at